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Vermittlungsvereinbarung

zwischen

Agentur Au-pair World-wide
Aupair

Ralf Hense
Lückenweg 18
D-64743 Beerfelden

Im Folgenden Auftraggeber

und

Aupair: (Vorname u. Name )
Pass Nr.:

Heimatadresse
Straße/Nr.:
PlZ./Ort:
Heimatland:      

Im Folgenden Auftragnehmer

 

Nach Unterzeichnung dieses Vertrags, beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer unter Berücksichtigung der beigefügten Merkblätter eine Gastfamilie in Österreich zwecks Aupair Aufenthalt zu finden.

§ 1 Pflichten des Auftragnehmers 

  1. Im Folgenden werden die zu erbringenden Leistungen aufgeführt.
    Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber ausführlich über die derzeitigen Bestimmungen des Au Pair Programms in Österreich (siehe Merkblatt des AMS in Österreich)
  2. Vorbereitung und Erstellung der Visumsunterlagen für Österreich
  3. Hilfe bei der Abwicklung der Visums bzw. Einladungsformalitäten und der Arbeitsgenehmigung.
  4. Als Serviceleistungen stellt der Auftragnehmer auf Wunsch ein Zertifikat nach einem erfolgreichen Au Pair Aufenthalt, bietet eine empfohlene Au Pair Versicherung an, gibt Tipps für Sprachschulen und steht als kompetenter Ansprechpartner bei Problemen immer zur Verfügung.

§ 2 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat die Nutzungsbedingungen des Auftragnehmers und die Infoblätter des AMS gelesen und erkennt diese Inhalte an.
Er ist verpflichtet folgende Leistungen bei einer Gastfamilie in Österreich zu erbringen.

  1. Integrierung als Au-Pair in eine Gastfamilie
  2. Die wöchentliche Arbeitszeit von max. 25 Std. bei flexibler Gestaltung zu leisten.
  3. Bekommt ein wöchentliches Taschengeld von 60.- Euro bar auszuzahlen.
  4. Zahlt zu 50% die Kosten für den Sprachunterricht.
  5. Legt einen Nachweis für gute Deutschkenntnisse vor.
  6. Verfügt über Referenzen in der Kinderbetreuung.
  7. Zahlt die Hin und Rückreisekosten zur Gastfamilie nach Österreich selbst.

§ 3 Gebühren

  1. Für die Vermittlung des Auftraggebers, verlangt der Auftragnehmer eine einmalige Gesamtgebühr von 150.- Euro.
  2. Bei Unterschrift des Aupair Vertrags zwischen Auftraggeber und Gastfamilie wird der Gesamtbetrag von 150.- Euro per Überweisung an den Auftragnehmer fällig.
  3. Sämtliche genanten Vermittlungsgebühren beinhalten bereits die derzeit geltenden gesetzliche Mehrwertsteuer von 16 %
  4. Alle Gebühren sind durch Rechnungsstellung bei Vertragsabschluss per Überweisung sofort zahlbar auf das Konto der Agentur Au Pair worldwide bei der Sparkasse des Odenwaldkreises BLZ: 50851952 Konto: 30007249 .

§ 4 Haftungsausschluss 

  1. Beiden Parteien ist es bekannt, dass es sich bei der Leistung der Agentur Au-Pair worldwide um eine Dienstleistung handelt und diese ist mit erhalt des Visums oder der Aufenthaltsbewilligung für Österreich abgeschlossen. Nicht geschuldet wird eine erfolgreiche Durchführung des gesamten Aufenthaltes.
  2. Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, durch Überlassung der Familiendaten, sich mit seiner zukünftigen Gastfamilie telefonisch sowie schriftlich im Vorfeld intensiv auszutauschen. Dadurch werden Schadensansprüche sowie Gebührenrückerstattung die nicht Vertraglich vereinbart sind, ausgeschlossen.
  3. Mündliche Nebenabreden mit der Gastfamilie sowie mit dem Auftragnehmer haben keine Gültigkeit.
  4. Unvorhergesehene Komplikationen, wie z.B. eine wesentliche Verspätung des Aupair Visums haben keinen Einfluss auf die vereinbarte Gesamtgebühr.
  5. Der Auftragnehmer haftet nicht für eventuell zusätzlich entstandene Kosten.Verursacht der Auftragnehmer durch seine Vermittlungstätigkeit aus irgendeinem Grund einen Schaden, so haftet er nur mit dem Nachweis des Vorsatzes.

§ 5 Sonstiges

  1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Angaben zur Abwicklung der Vermittlungstätigkeit vom Auftragnehmer verarbeitet, an Dritte weitergeleitet und gespeichert werden.
  2. Der Auftraggeber ist mit der Weitergabe seiner Adressangaben für die Kontaktaufnahme von Aupairs untereinander in Österreich einverstanden.
  3. Dem Auftraggeber ist es ausdrücklich untersagt, Daten bzw. Adressen von Partneragenturen sowie Gastfamilien die von der Agentur Au Pair worldwide angeboten wurden an Dritte weiterzuleiten oder zu missbrauchen. Bei Verstoß wird der Auftragnehmer dies g.g.f strafrechtlich verfolgen.
  4. Der Auftraggeber erklärt, dass er vom Auftragnehmer über die Bestimmung der Arbeitserlaubnis für Au-Pairs in Österreich in Kenntnis gesetzt wurde. Das heißt, alle Au-Pairs aus nicht EU/EWR Staaten benötigen vor Antritt der Au Pair Tätigkeit eine gültige Arbeitsgenehmigung. Eine Beschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis ist nicht erlaubt. Die Agentur Au-Pair worldwide behält sich das Recht vor, Au-Pair's die nachweislich falsche Angaben zur Vermittlung machten, gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen oder die Richtlinien für Aupair in Österreich von der Vermittlung auszuschließen und g.g.f den zuständigen Behörden weiterzuleiten.
  5. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet vor Eingang der Vermittlungsgebühr weitere Leistungen zu erbringen.

§ 6 Schlussbestimmung

  1. Eigenmächtige Ergänzungen sowie Änderungen dieses Vertrags bzw. der Verträge sind unwirksam.
  2. Sollten Teile dieses Vertrags ungültig oder unwirksam sein, behält der Rest eine Gültigkeit.
  3. Als Gerichtstand wird 64720 Michelstadt / Odenwald vereinbart.
  4. Es ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

 

Ich stimme den Nutzungsbedingungen der Agentur "Aupair-worldwide" zu und versichere, diese auch einzuhalten.

Ort, Datum: ________________________________

Unterschrift des Auftraggebers / Aupair __________________

 

Mit der Bitte um Rücksendung eines Exemplars nur per Fax oder Post.

Vermittlungsvereinbarungen zum Ausdrucken
Vermittlungsvereinbarungen zum Ausdrucken

 

 

 

 

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