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Vermittlungsvereinbarung
zwischen
Agentur Au-pair World-wide |
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Aupair |
Ralf Hense
Lückenweg 18
D-64743 Beerfelden
Im Folgenden Auftraggeber |
und |
Aupair: (Vorname
u. Name )
Pass Nr.:
Heimatadresse
Straße/Nr.:
PlZ./Ort:
Heimatland:
Im Folgenden Auftragnehmer |
Nach Unterzeichnung dieses Vertrags, beauftragt der Auftraggeber den
Auftragnehmer unter Berücksichtigung der beigefügten Merkblätter
eine Gastfamilie in Österreich zwecks Aupair Aufenthalt zu finden.
§ 1 Pflichten des Auftragnehmers
- Im Folgenden werden die zu erbringenden Leistungen aufgeführt.
Der
Auftragnehmer informiert den Auftraggeber ausführlich über
die derzeitigen Bestimmungen des Au Pair Programms in Österreich
(siehe Merkblatt des AMS in Österreich)
- Vorbereitung
und Erstellung der Visumsunterlagen für Österreich
- Hilfe
bei der Abwicklung der Visums bzw. Einladungsformalitäten
und der Arbeitsgenehmigung.
- Als Serviceleistungen stellt
der Auftragnehmer auf Wunsch ein Zertifikat nach einem erfolgreichen
Au Pair Aufenthalt, bietet eine empfohlene Au Pair Versicherung an,
gibt Tipps für Sprachschulen
und steht als kompetenter Ansprechpartner bei Problemen immer zur Verfügung.
§ 2 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat die Nutzungsbedingungen des Auftragnehmers und die
Infoblätter des AMS gelesen und erkennt diese Inhalte an.
Er ist verpflichtet
folgende Leistungen bei einer Gastfamilie in Österreich zu erbringen.
- Integrierung als Au-Pair in eine Gastfamilie
- Die wöchentliche
Arbeitszeit von max. 25 Std. bei flexibler Gestaltung zu leisten.
- Bekommt ein wöchentliches Taschengeld von 60.- Euro
bar auszuzahlen.
- Zahlt zu 50% die Kosten für den
Sprachunterricht.
- Legt einen Nachweis für gute Deutschkenntnisse
vor.
- Verfügt über Referenzen in der Kinderbetreuung.
- Zahlt
die Hin und Rückreisekosten zur Gastfamilie
nach Österreich selbst.
§ 3 Gebühren
- Für die Vermittlung des Auftraggebers,
verlangt der Auftragnehmer eine einmalige Gesamtgebühr von 150.-
Euro.
- Bei Unterschrift des Aupair Vertrags zwischen Auftraggeber
und Gastfamilie wird der Gesamtbetrag von 150.- Euro per Überweisung
an den Auftragnehmer fällig.
- Sämtliche genanten
Vermittlungsgebühren beinhalten
bereits die derzeit geltenden gesetzliche Mehrwertsteuer von 16 %
- Alle
Gebühren sind durch Rechnungsstellung bei Vertragsabschluss
per Überweisung sofort zahlbar auf das Konto der Agentur Au Pair
worldwide bei der Sparkasse des Odenwaldkreises BLZ: 50851952
Konto: 30007249 .
§ 4 Haftungsausschluss
- Beiden Parteien ist es bekannt, dass es sich bei der Leistung
der Agentur Au-Pair worldwide um eine Dienstleistung handelt und diese
ist mit erhalt des Visums oder der Aufenthaltsbewilligung für Österreich
abgeschlossen. Nicht geschuldet wird eine erfolgreiche Durchführung
des gesamten Aufenthaltes.
- Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit
gegeben, durch Überlassung
der Familiendaten, sich mit seiner zukünftigen Gastfamilie telefonisch
sowie schriftlich im Vorfeld intensiv auszutauschen. Dadurch werden Schadensansprüche
sowie Gebührenrückerstattung die nicht Vertraglich vereinbart
sind, ausgeschlossen.
- Mündliche Nebenabreden mit der
Gastfamilie sowie mit dem Auftragnehmer haben keine Gültigkeit.
- Unvorhergesehene
Komplikationen, wie z.B. eine wesentliche Verspätung des Aupair
Visums haben keinen Einfluss auf die vereinbarte Gesamtgebühr.
- Der
Auftragnehmer haftet nicht für eventuell zusätzlich
entstandene Kosten.Verursacht der Auftragnehmer durch seine
Vermittlungstätigkeit
aus irgendeinem Grund einen Schaden, so haftet er nur mit dem Nachweis
des Vorsatzes.
§ 5 Sonstiges
- Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine persönlichen
Angaben zur Abwicklung der Vermittlungstätigkeit vom Auftragnehmer
verarbeitet, an Dritte weitergeleitet und gespeichert werden.
- Der
Auftraggeber ist mit der Weitergabe seiner Adressangaben für die
Kontaktaufnahme von Aupairs untereinander in Österreich
einverstanden.
- Dem Auftraggeber ist es ausdrücklich
untersagt, Daten bzw. Adressen von Partneragenturen sowie Gastfamilien
die von der Agentur Au Pair worldwide angeboten wurden an Dritte weiterzuleiten
oder zu missbrauchen. Bei Verstoß wird der Auftragnehmer dies
g.g.f strafrechtlich verfolgen.
- Der Auftraggeber erklärt,
dass er vom Auftragnehmer über
die Bestimmung der Arbeitserlaubnis für Au-Pairs in Österreich
in Kenntnis gesetzt wurde. Das heißt, alle Au-Pairs aus nicht EU/EWR
Staaten benötigen vor Antritt der Au Pair Tätigkeit eine gültige
Arbeitsgenehmigung. Eine Beschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis
ist nicht erlaubt. Die Agentur Au-Pair worldwide behält sich das
Recht vor, Au-Pair's die nachweislich falsche Angaben zur Vermittlung
machten, gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen oder die
Richtlinien für Aupair in Österreich von der Vermittlung auszuschließen
und g.g.f den zuständigen Behörden weiterzuleiten.
- Der
Auftragnehmer ist nicht verpflichtet vor Eingang der Vermittlungsgebühr
weitere Leistungen zu erbringen.
§ 6 Schlussbestimmung
- Eigenmächtige Ergänzungen sowie Änderungen
dieses Vertrags bzw. der Verträge sind unwirksam.
- Sollten
Teile dieses Vertrags ungültig oder unwirksam
sein, behält der Rest eine Gültigkeit.
- Als Gerichtstand
wird 64720 Michelstadt / Odenwald vereinbart.
- Es ist das
Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
Ich stimme den Nutzungsbedingungen der Agentur "Aupair-worldwide" zu und versichere,
diese auch einzuhalten.
Ort, Datum: ________________________________
Unterschrift des Auftraggebers / Aupair __________________
Mit der Bitte um Rücksendung eines Exemplars nur per Fax
oder Post.
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