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Merkblatt zur Au-Pair Aufnahme eines Au-pairs

Vor dem Einstieg in das Berufsleben möchten viele junge Menschen im Ausland Erfahrungen sammeln, indem sie die Sprache und die Kultur des Gastgeberlandes kennen lernen. Hierzu bietet das Au-pair Programm einige interessante Möglichkeiten. Durch die Kombination von Arbeit und Bildung, profitieren beide Parteien von diesem interkulturellen Austauschprogramm. Ein Au-Pair hat die Möglichkeit nach Mithilfe im Haushalt und der Kinderbetreuung bei der Gastfamilie ihre Sprachkenntnisse in einer Sprachschule zu vervollkommnen und erlebt gleichzeitig durch die Integration  in die Gastfamilie die deutschen Gewohnheiten.
Die Gastfamilie hingegen  profitiert durch das Au-Pair Programm nicht nur von der Mithilfe im Haushalt und der Kinderbetreuung, sondern erlebt durch das enge Zusammenleben die Kultur des Au-Pairs und nutzt oft die Muttersprache des neuen Familienmitglieds.

Eine Au-pair Beschäftigte ist keine Putzfrau oder Kindermädchen. Das Au-Pair  sollte als Familienmitglied  (wie eine große Tochter oder Sohn) angesehen werden.
Das heißt, man arbeitet teilweise zusammen, wohnt gemeinsam in einem Haus oder Wohnung  und verbringt auch seine Freizeit wenn gewünscht gemeinsam. Es ist sehr wichtig, dass ein Au-Pair die Möglichkeit bekommt, an den Freizeitaktivitäten der Gastfamilie dabei sein zu können und wird nicht als fremde Person angesehen.
Die Gastfamilie sollte immer bestrebt sein, das Aupair an ihrem Familienleben teilhaben zulassen. (Ein Au-Pair sollte nicht nach getaner Arbeit in ihr Zimmer abgeschoben werden!!)
Au-Pair bedeutet, miteinander leben und arbeiten, aber auch Anpassung an die Gepflogenheiten in der Gastfamilie wird von einem Au-Pair erwartet.

Die Arbeit eines Au-Pairs ist von dem Lebensstil und der Eigenart  der Gastfamilie abhängig. Dadurch ist es für die Gastfamilie möglich, Arbeitszeiten individuell mit dem Au-Pair zu vereinbaren. Allerdings darf dadurch die Wochenarbeitszeit von
25 Std. nicht überschritten werden. Sollten  beide Gasteltern berufstätig sein, muss dem Au-Pair  i.d.R. während der Betreuung der Kinder und der Hausarbeit im Notfall ein Ansprechpartner zur Verfügung stehen (weitere Personen im Haushalt, Oma, Opa. Nachbarn  etc.)
Durch die Abwesenheit der Gastfamilien, ist es sehr ratsam, dass dem Au-Pair nicht übermäßige Arbeit und Eigenverantwortung zugemutet wird.
Die Gastfamilie sollte in den Fällen der Abwesenheit, langsam das Au-Pair und seine eigenen Kinder auf diese Situation vorbereiten und durch schrittweise Annäherung, beiden die Zeit  geben sich aufeinander einstellen zu können.

 

Beispiele für die Kinderbetreuung können sein:
Kinder anziehen, waschen, beaufsichtigen, spazieren gehen und mit ihnen spielen, basteln, vorlesen, singen,  sie zum Kindergarten /zur Schule /  zu bestimmten Veranstaltungen (zb. Turnen, Musikunterricht ect.) bringen, abholen, in das Bett bringen. Kinder sinnvoll beschäftigen, kreativ sein.

Beispiele für die Hausarbeit können sein:
Mithelfen, die Wohnung sauber und in Ordnung zu halten, Staubsaugen, Staubwischen, Wäsche machen, bügeln, Das Frühstück und einfache Mahlzeiten zubereiten, beim Kochen helfen, Küche aufräumen. Das Haus hüten, Haustiere betreuen, Pflanzen versorgen, Hilfe im Garten leisten.

Voraussetzungen für Gastfamilien:

  • Eine Gastfamilie muss dem Status Familie entsprechen, dass bedeutet Ehepartner mit und ohne Kinder sind Familie sowie alleinstehende  Personen mit Kind
  • Dem Au-Pair muss ein eigenes möbliertes Zimmer in der Familienwohnung oder Haus zur Verfügung gestellt werden. ( Kein Kellerzimmer mit Lichtschacht) Kellerzimmer mit ebenerdigen Fenstern ist möglich.
  • Ein eigenes Bad und WC ist nicht nötig, wenn das Au-Pair das Familienbad mitbenutzen darf.

Voraussetzungen für Au-Pairs:

  • Alter: 18 Jahre und bei Beantragung des Visums nicht älter als 28 Jahre.
  • Gute Grundkenntnisse der deutschen Sprache die mit Zertifikate nachzuweisen sind

Rechte und Pflichten:

  • Die Arbeitszeit beträgt 25 Wochenstunden. Die Einteilung kann individuell gestaltet werden.
  • Die Gastfamilie bezahlt dem Au-Pair ein wöchentliches Taschengeld von 60.- Euro.
  • Die Gastfamilie bezahlt die Monatskarte des Nahverkehrs oder leistet Fahrdienste zu den Sprachschulen. Wenn es zumutbar ist, mit dem Fahrrad die Sprachschulen zu erreichen, dann ist auch dies eine Möglichkeit. Den Sprachkurs bezahlt die Gastfamilie zu 50%
  • Die Gastfamilie bezahlt eine private Kranken, Unfall, Haftpflicht, Versicherung. Eine geeignete Versicherung empfiehlt die Agentur.
  • Die An- und Rückreisekosten trägt das Au-Pair. In Einzelfällen leisten Gastfamilien Fahrkosten Zuschüsse auf freiwilliger Basis.
  • Jedem Au-Pair muss die zeitliche Möglichkeit geboten werden, einen Sprachkurs zu besuchen. In der Regel trägt das Au-Pair die Kosten dafür.

 

Kontaktaufnahme durch unsere Agentur:
Nachdem sich die Gastfamilie mit unserem Familienfragebogen und das Aupair sich mit dem Aupair Fragebogen online in unserer Homepage eingetragen hat, erhalten Sie von uns eine automatische ID Nr. zugewiesen mit der Sie sich bei allen e.mails  als berechtigt ausweisen. Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie von uns kostenlos die Kontaktdaten der Aupairs und Gastfamilien erhalten.
Da unsere komplette Dienstleistung kostenlos ist, führen wir auch keine Vermittlungstätigkeiten durch und leiten Ihnen sofern gewünscht ist, nur Adressen von seriösen Österreichischen Agenturen weiter.
Natürlich können Sie mit den Kontaktdaten auch vollkommen selbständig eine Vermittlung durchführen.
Hierbei empfehlen wir natürlich auch das Telefonat, da wir der Meinung sind, dass man nur über das Telefon ein objektives Bild über den Bewerber bekommen kann. In diesem kurzen Gespräch zwischen Ihnen und dem Au-Pair sollten die Prüfung der Deutschkenntnisse und der Eindruck  des Au-Pairs auf Sie im Vordergrund stehen. Ist das Telefonat zu Ihrer Zufriedenheit ausgefallen, werden nun per e.mail  alle gegenseitige Fragen geklärt.
Sollten beide Seiten nach einem intensiven Kontaktaustausch  dann zu dem Ergebnis gekommen sein, miteinander ein Au-Pair Jahr gemeinsam verbringen zu wollen, melden Sie sich wieder bei uns und wir empfehlen Ihnen eine unserer Partner in Österreich, die für die Betreuung und Vermittlungsdurchführung ( Einladungsschreiben , Aupair Vertrag usw.) zuständig ist..
Wie schon erwähnt, können Sie natürlich auch selbständig ohne Agentur die Vermittlung machen.

Wir wünschen beiden Seiten ein angenehmes Zusammenleben und Zusammenarbeiten!

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