Wir sind Mitglied des Bundesverbands der Aupair Vermittler.

- Durch die Mitgliedschaft erhalten wir Unterstützung bei eventuellen
Problemen mit den Behörden.
- Der Bundesverband informiert uns ständig ,über aktuelle
Themen des Aupair Wesens, damit wir unsere Gastfamilien und Aupairs
richtig und kompetent beraten können.
- Durch die Zusammenarbeit aller organisierten Agenturen versuchen wir
als Verband Qualitätsstandarts zu schaffen, von denen unsere Gastfamilien
und Aupairs profitieren.
- Unsere Mitgliedschaft hat für Aupairs den Vorteil bei Problemen
oder In Notlage, unentgeldlich Unterstüzung zu erhalten.
Als Mitglied, arbeiten wir nach diesen Qualitätsstandarts des
Bundesverbandes Au Pair Society
Präambel
Der Bundesverband Au-pair Society e.V. sieht sich bei der Erstellung der
Qualitätsstandards in seiner Verantwortung gegenüber Gott und
den Menschen
analog der Präambel des deutschen Grundgesetzes.
Ziel
Das Ziel der Erstellung von Qualitätsstandards besteht darin, Leitlinien
zu
formulieren, die den Mitgliedsagenturen als Orientierung dienen für
langfristiges
erfolgreiches wirtschaftliches Handeln im spezifischen Anforderungsprofil.
Die Standards dienen dem ordnungsgemäßen Ablauf eines Au-pair-Aufenthaltes
in
Deutschland zum Schutz von Gasteltern und Au-pairs. Sie helfen den Agenturen,
eine hochwertige Dienstleistung zu erbringen.
Gleichermaßen sind die Qualitätsstandards notwendige Voraussetzungen
im
Anerkennungsverfahren gegenüber den Behörden auf dem Weg zur
Zertifizierung
von Au-pair Agenturen in Deutschland durch den Verband.
Als langfristiger Effekt der Einführung und Kotrolle von Qualitätsstandards
wird eine
Marktveränderung erwartet, die das Image des Au-pair Wesens verbessern
wird.
zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades beitragen wird und somit die
Entstehung
eines Wachstumsmarktes herbeiführen kann.
1. Selbstverständnis der Mitgliedsagenturen
Die Mitgliedsagenturen unterscheiden sich von der Mehrheit der auf dem
deutschen
Markt arbeitenden Büros dadurch, dass sie einheitliche Qualitätsstandards
einhalten.
Agenturen, die diese Standards nicht einhalten, können nicht Mitglied
des Bundesverbandes
Au-pair-Society e.V. werden. Mitglieder, die diese Standards nicht erfüllen,
können vom Vorstand und der Mitgliederversammlung aus dem Verband
ausgeschlossen werden.
Die Mitgliedsagenturen des Bundesverbandes Au-pair Society e.V. verstehen
unter
dem Au-pair Verhältnis ein „Betreuungsverhältnis besonderer
Art“. Im übertragenen
Sinn bedeutet es, dass ein Au-pair als gleichgestelltes Mitglied und nicht
als Hausangestellte in eine Gastfamilie aufgenommen wird und als Ausgleich
für freie Unterkunft und Verpflegung die Betreuung der Kinder sowie
gewisse Haushaltspflichten übernimmt. Die Mitgliedsagenturen betrachten
das Au-pair Wesen als Jugendkultur -Austauschprogramm. Das Kennen lernen
der deutschen Sprache und Kultur hat dabei einen hohen Stellenwert.
Die Au-pair Agenturen verpflichten sich, dieses Verständnis des Au-pair
Gedankens den Gasteltern gegenüber entsprechend dar zu stellen. 2.
Formale Anforderungen an die Au-pair Vermittlung
2.1 Anforderungen an den Geschäftsbetrieb
Es liegt eine Zulassung bzw. Gewerbeanmeldung vor. Kenntnis und Einhaltung
der gesetzlichen Grundlagen zur Au-pair Vermittlung sind Voraussetzung.
Es müssen Geschäftsbedingungen formuliert sein und den Gasteltern
ausgehändigt werden.
Die Au-pair Agentur muss eine Niederlassung in Deutschland besitzen. Die
Leistungsversprechen der Werbung einer Agentur müssen den tatsächlichen
Gegebenheiten entsprechen. Versprechen und Leistungsfähigkeit dürfen
in keinem Missverhältnis stehen.
Eine Agentur muss während der Werktage täglich mindestens 2
Stunden erreichbar sein.
2.2 Anforderung an die Agentur in der Außendarstellung
Die vollständige Firmierung und die Öffnungszeiten sind bekannt
zu machen, insbesondere auf der Homepage und in Prospekten.
Die Kernöffnungszeiten müssen dem Kunden spätestens bei
Eintreffen des Au-pairs schriftlich mitgeteilt werden.
Es muss ein Au-pair Vertrag zwischen dem Au-pair und den Gasteltern geschlossen
werden. Der Au-pair Vertrag muss den im Mustervertrag enthaltenen Punkten
entsprechen.
Neben dem Vertrag müssen Gastfamilie und Au-pair eine schriftliche
Information über ihre Rechte und Pflichten erhalten.
Das Au-pair erhält nach seiner Einreise einen Au-pair Ausweis, aus
dem hervorgeht, von welcher Agentur das Au-pair betreut wird, und wie
diese erreicht werden kann.
3. Anforderungen an die Prozesse in Au-pair Vermittlungen
3.1 Anforderungen an die Auswahl von Au-pairs
Bewerbungsunterlagen müssen einen ausführlichen Bewerbungsbogen
mit Foto, einem persönlichen Brief sowie Nachweise über folgende
Informationen enthalten:
- Nachweisbare praktische Erfahrungen im Umgang mit Kindern
- Grundkenntnisse der deutschen Sprache
- Physische und psychische Gesundheit
Das Au-pair muss nachweislich über die in Deutschland von Ihr erwarteten
Tätigkeiten wahrheitsgemäß aufgeklärt werden.
Es ist möglichst ein persönliches oder telefonisches Bewerbungsgespräch
zu führen ggf. durch eine Partneragentur im Heimatland.
Es ist ein Gesundheitszeugnis vorzulegen, welches den Musterbedingungen
der Society entspricht.
3.2 Anforderungen an die Auswahl von Gasteltern
Die Agentur hat sich in jedem Fall vorab über die Qualifikation der
Gastfamilie zu vergewissern. Ungeeignete Familien sind von der Vermittlung
auszuschließen.
Familienfragebögen müssen ausführliche Informationen über
die Familie und die Familienstruktur enthalten.
Gasteltern müssen mindestens folgende Qualifikationen aufweisen:
- Sie müssen den Anforderungsprofilen des Arbeits- bzw. des Ausländeramtes
entsprechen.
- Die Gastfamilie muss die Gewähr für eine echte Au-pair Beschäftigung
gemäß Punkt 1 bieten.
- Gastfamilien können sein: Ehepaare mit Kindern, Alleinerziehende
mit Kindern (hier zählt der tatsächliche Wohnsitz der Kinder),
Ehepaare ohne Kinder
- Es ist zu gewährleisten, dass die Vereinbarungen des Au-pair-Vertrages
eingehalten werden können. Es ist möglichst ein persönliches
oder telefonisches Bewerbungsgespräch zu führen ggf. durch
eine Partneragentur.
3.3 Anforderung an die Auswahl und Zusammenarbeit mit Sprachschulen
Die Agentur empfiehlt der Gastfamilie auf Wunsch eine qualifizierte Sprachschule,
bzw. informiert die Gastfamilie bzw. das Au-pair über das Sprachkursangebot
in der Umgebung..
3.4 Anforderung an die Auswahl und Zusammenarbeit mit Versicherern
Die Agentur empfiehlt eine Au-pair Versicherung, die den Qualitätsstandards
für Versicherungen des Bundesverbandes Au-pair Society e.V. e ntspricht
(siehe Anlage).
3.5 Anforderungen an die Betreuung von Au-pairs und Gasteltern
während des Aufenthaltes
Eine Agentur muss auch nach der Vermittlung des Au-pairs für Au-pair
und Gastfamilie während der Werktage täglich mindestens 2 Stunden
erreichbar sein. Die Au-pair Vermittlung muss über eine 24 Stunden
Notrufnummer verfügen, an die
sich das Au-pair und die Gastfamilie in dringenden Notfällen wenden
kann. Die Au-pair Agentur bzw. deren Vertretung erkundigt sich innerhalb
von 14 Tagen nach der Vermittlung beim Au-pair telefonisch oder persönlich
nach dessen Wohlergehen.
Die Au-pair Agentur bzw. deren Vertretung erkundigt sich innerhalb von
14 Tagen nach der Vermittlung bei der Gastfamilie telefonisch oder persönlich
nach folgenden Punkten:
- Geschieht die Eingliederung in die Gastfamilie?
- Wurden alle Ämter- und Behördengänge erledigt?
- Ist das Au-pair ordnungsgemäß versichert?
- Hat die Gastfamilie das Au-pair bei der Anmeldung zum Sprachkurs
unterstützt, bzw. ist die Anmeldung erfolgt?
Die Au-pair Agentur sollte den Au-pairs behilflich sein, Kontakte mit
anderen Au-pairs zu knüpfen.
Die Au-pair Agentur verpflichtet sich bei Konflikten zwischen Au-pair
und Gastfamilie vermittelnd tätig zu werden. Beide Seiten sollten
gleichrangig beha ndelt werden, wobei die besondere Schutzbedürftigkeit
der Au-pairs berücksichtigt werden sollte.
4. Umgangsformen unter Mitgliedsagenturen
Die Mitgliedsagenturen stehen in Konkurrenz zu einander, verpflichten
sich aber zu folgendem Ehrenkodex:
- keine aktive Abwerbung durchzuführen
- keine unrichtigen Angaben über andere Mitgliedsagenturen zu
machen
- sich in Notsituationen gegenseitig zu helfen
- Weitervermittlung von nicht selbst angeworbenen Au-pairs ist nur
mit Zustimmung der Ursprungsagentur erlaubt. Ist die Ursprungsagentur
nicht bekannt, wird eine Anfrage an alle Mitgliedsagenturen des Bundesverbandes
durchgeführt. Erfolgt innerhalb von 24 Stunden keine Rückmeldung,
ist eine Weitervermittlung möglich.
5. Wertekonsens
- Ehrlichkeit im gesprochenen, una usgesprochenen Wort und Verhalten
unter den Mitgliedern sowie gegenüber Kunden und Geschäftspartnern.
- Ausdruck der Nächstenliebe durch höflichen, anerkennenden
und respektvollen Umgang miteinander und zu Kunden und Geschäftspartnern.
- Förderung des Vertrauens untereinander durch Gerechtigkeit und
Gleichbehandlung
- Bereitschaft zu unentgeltlicher Mitarbeit jedes Mitgliedes im besonderen
jedes Vorstandsmitgliedes bei der Verwirklichung der gemeinsamen Interessen.
- Vertraulichkeit der Information. Aller innerhalb des Verbandes gewonnen
Informationen sind von den Mitgliedern nach außen absolut vertraulich
zu behandeln, sofern sie nicht ausdrücklich zur Veröffentlichung
bestimmt sind. Dies gilt für Mails, Rundschreiben, Infos im Mitgliederbereich
der Homepage usw.
Die Mitgliedsagenturen verpflichten sich zur Einhaltung dieser Qualitätsstandards.
Dies wird durch unser Gütesiegel bestätigt.
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