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Wir sind Mitglied des Bundesverbands der Aupair Vermittler.

  • Durch die Mitgliedschaft erhalten wir Unterstützung bei eventuellen Problemen mit den Behörden.
  • Der Bundesverband informiert uns ständig ,über aktuelle Themen des Aupair Wesens, damit wir unsere Gastfamilien und Aupairs richtig und kompetent beraten können.
  • Durch die Zusammenarbeit aller organisierten Agenturen versuchen wir als Verband Qualitätsstandarts zu schaffen, von denen unsere Gastfamilien und Aupairs profitieren.
  • Unsere Mitgliedschaft hat für Aupairs den Vorteil bei Problemen oder In Notlage, unentgeldlich Unterstüzung zu erhalten.

 

 

Als Mitglied, arbeiten wir nach diesen Qualitätsstandarts des Bundesverbandes Au Pair Society

Präambel
Der Bundesverband Au-pair Society e.V. sieht sich bei der Erstellung der
Qualitätsstandards in seiner Verantwortung gegenüber Gott und den Menschen
analog der Präambel des deutschen Grundgesetzes.

Ziel
Das Ziel der Erstellung von Qualitätsstandards besteht darin, Leitlinien zu
formulieren, die den Mitgliedsagenturen als Orientierung dienen für langfristiges
erfolgreiches wirtschaftliches Handeln im spezifischen Anforderungsprofil.

Die Standards dienen dem ordnungsgemäßen Ablauf eines Au-pair-Aufenthaltes in
Deutschland zum Schutz von Gasteltern und Au-pairs. Sie helfen den Agenturen,
eine hochwertige Dienstleistung zu erbringen.

Gleichermaßen sind die Qualitätsstandards notwendige Voraussetzungen im
Anerkennungsverfahren gegenüber den Behörden auf dem Weg zur Zertifizierung
von Au-pair Agenturen in Deutschland durch den Verband.

Als langfristiger Effekt der Einführung und Kotrolle von Qualitätsstandards wird eine
Marktveränderung erwartet, die das Image des Au-pair Wesens verbessern wird.
zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades beitragen wird und somit die Entstehung
eines Wachstumsmarktes herbeiführen kann.

1. Selbstverständnis der Mitgliedsagenturen

Die Mitgliedsagenturen unterscheiden sich von der Mehrheit der auf dem deutschen
Markt arbeitenden Büros dadurch, dass sie einheitliche Qualitätsstandards einhalten.
Agenturen, die diese Standards nicht einhalten, können nicht Mitglied des Bundesverbandes
Au-pair-Society e.V. werden. Mitglieder, die diese Standards nicht erfüllen, können vom Vorstand und der Mitgliederversammlung aus dem Verband ausgeschlossen werden.

Die Mitgliedsagenturen des Bundesverbandes Au-pair Society e.V. verstehen unter
dem Au-pair Verhältnis ein „Betreuungsverhältnis besonderer Art“. Im übertragenen
Sinn bedeutet es, dass ein Au-pair als gleichgestelltes Mitglied und nicht als Hausangestellte in eine Gastfamilie aufgenommen wird und als Ausgleich für freie Unterkunft und Verpflegung die Betreuung der Kinder sowie gewisse Haushaltspflichten übernimmt. Die Mitgliedsagenturen betrachten das Au-pair Wesen als Jugendkultur -Austauschprogramm. Das Kennen lernen der deutschen Sprache und Kultur hat dabei einen hohen Stellenwert.

Die Au-pair Agenturen verpflichten sich, dieses Verständnis des Au-pair Gedankens den Gasteltern gegenüber entsprechend dar zu stellen. 2. Formale Anforderungen an die Au-pair Vermittlung

2.1 Anforderungen an den Geschäftsbetrieb

Es liegt eine Zulassung bzw. Gewerbeanmeldung vor. Kenntnis und Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen zur Au-pair Vermittlung sind Voraussetzung. Es müssen Geschäftsbedingungen formuliert sein und den Gasteltern ausgehändigt werden.
Die Au-pair Agentur muss eine Niederlassung in Deutschland besitzen. Die Leistungsversprechen der Werbung einer Agentur müssen den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Versprechen und Leistungsfähigkeit dürfen in keinem Missverhältnis stehen.

Eine Agentur muss während der Werktage täglich mindestens 2 Stunden erreichbar sein.

2.2 Anforderung an die Agentur in der Außendarstellung

Die vollständige Firmierung und die Öffnungszeiten sind bekannt zu machen, insbesondere auf der Homepage und in Prospekten.
Die Kernöffnungszeiten müssen dem Kunden spätestens bei Eintreffen des Au-pairs schriftlich mitgeteilt werden.
Es muss ein Au-pair Vertrag zwischen dem Au-pair und den Gasteltern geschlossen werden. Der Au-pair Vertrag muss den im Mustervertrag enthaltenen Punkten entsprechen.
Neben dem Vertrag müssen Gastfamilie und Au-pair eine schriftliche Information über ihre Rechte und Pflichten erhalten.
Das Au-pair erhält nach seiner Einreise einen Au-pair Ausweis, aus dem hervorgeht, von welcher Agentur das Au-pair betreut wird, und wie diese erreicht werden kann.

3. Anforderungen an die Prozesse in Au-pair Vermittlungen

3.1 Anforderungen an die Auswahl von Au-pairs

Bewerbungsunterlagen müssen einen ausführlichen Bewerbungsbogen mit Foto, einem persönlichen Brief sowie Nachweise über folgende Informationen enthalten:

  • Nachweisbare praktische Erfahrungen im Umgang mit Kindern
  • Grundkenntnisse der deutschen Sprache
  • Physische und psychische Gesundheit

Das Au-pair muss nachweislich über die in Deutschland von Ihr erwarteten Tätigkeiten wahrheitsgemäß aufgeklärt werden.
Es ist möglichst ein persönliches oder telefonisches Bewerbungsgespräch zu führen ggf. durch eine Partneragentur im Heimatland.
Es ist ein Gesundheitszeugnis vorzulegen, welches den Musterbedingungen der Society entspricht.

3.2 Anforderungen an die Auswahl von Gasteltern

Die Agentur hat sich in jedem Fall vorab über die Qualifikation der Gastfamilie zu vergewissern. Ungeeignete Familien sind von der Vermittlung auszuschließen.
Familienfragebögen müssen ausführliche Informationen über die Familie und die Familienstruktur enthalten.
Gasteltern müssen mindestens folgende Qualifikationen aufweisen:

  • Sie müssen den Anforderungsprofilen des Arbeits- bzw. des Ausländeramtes
    entsprechen.
  • Die Gastfamilie muss die Gewähr für eine echte Au-pair Beschäftigung gemäß Punkt 1 bieten.
  • Gastfamilien können sein: Ehepaare mit Kindern, Alleinerziehende mit Kindern (hier zählt der tatsächliche Wohnsitz der Kinder), Ehepaare ohne Kinder
  • Es ist zu gewährleisten, dass die Vereinbarungen des Au-pair-Vertrages eingehalten werden können. Es ist möglichst ein persönliches oder telefonisches Bewerbungsgespräch zu führen ggf. durch eine Partneragentur.

 

3.3 Anforderung an die Auswahl und Zusammenarbeit mit Sprachschulen


Die Agentur empfiehlt der Gastfamilie auf Wunsch eine qualifizierte Sprachschule, bzw. informiert die Gastfamilie bzw. das Au-pair über das Sprachkursangebot in der Umgebung..

3.4 Anforderung an die Auswahl und Zusammenarbeit mit Versicherern

Die Agentur empfiehlt eine Au-pair Versicherung, die den Qualitätsstandards für Versicherungen des Bundesverbandes Au-pair Society e.V. e ntspricht (siehe Anlage).

3.5 Anforderungen an die Betreuung von Au-pairs und Gasteltern während des Aufenthaltes

Eine Agentur muss auch nach der Vermittlung des Au-pairs für Au-pair und Gastfamilie während der Werktage täglich mindestens 2 Stunden erreichbar sein. Die Au-pair Vermittlung muss über eine 24 Stunden Notrufnummer verfügen, an die
sich das Au-pair und die Gastfamilie in dringenden Notfällen wenden kann. Die Au-pair Agentur bzw. deren Vertretung erkundigt sich innerhalb von 14 Tagen nach der Vermittlung beim Au-pair telefonisch oder persönlich nach dessen Wohlergehen.
Die Au-pair Agentur bzw. deren Vertretung erkundigt sich innerhalb von 14 Tagen nach der Vermittlung bei der Gastfamilie telefonisch oder persönlich nach folgenden Punkten:

  • Geschieht die Eingliederung in die Gastfamilie?
  • Wurden alle Ämter- und Behördengänge erledigt?
  • Ist das Au-pair ordnungsgemäß versichert?
  • Hat die Gastfamilie das Au-pair bei der Anmeldung zum Sprachkurs unterstützt, bzw. ist die Anmeldung erfolgt?

Die Au-pair Agentur sollte den Au-pairs behilflich sein, Kontakte mit anderen Au-pairs zu knüpfen.
Die Au-pair Agentur verpflichtet sich bei Konflikten zwischen Au-pair und Gastfamilie vermittelnd tätig zu werden. Beide Seiten sollten gleichrangig beha ndelt werden, wobei die besondere Schutzbedürftigkeit der Au-pairs berücksichtigt werden sollte.

4. Umgangsformen unter Mitgliedsagenturen

Die Mitgliedsagenturen stehen in Konkurrenz zu einander, verpflichten sich aber zu folgendem Ehrenkodex:

  • keine aktive Abwerbung durchzuführen
  • keine unrichtigen Angaben über andere Mitgliedsagenturen zu machen
  • sich in Notsituationen gegenseitig zu helfen
  • Weitervermittlung von nicht selbst angeworbenen Au-pairs ist nur mit Zustimmung der Ursprungsagentur erlaubt. Ist die Ursprungsagentur nicht bekannt, wird eine Anfrage an alle Mitgliedsagenturen des Bundesverbandes durchgeführt. Erfolgt innerhalb von 24 Stunden keine Rückmeldung, ist eine Weitervermittlung möglich.

 

5. Wertekonsens

  • Ehrlichkeit im gesprochenen, una usgesprochenen Wort und Verhalten unter den Mitgliedern sowie gegenüber Kunden und Geschäftspartnern.
  • Ausdruck der Nächstenliebe durch höflichen, anerkennenden und respektvollen Umgang miteinander und zu Kunden und Geschäftspartnern.
  • Förderung des Vertrauens untereinander durch Gerechtigkeit und Gleichbehandlung
  • Bereitschaft zu unentgeltlicher Mitarbeit jedes Mitgliedes im besonderen jedes Vorstandsmitgliedes bei der Verwirklichung der gemeinsamen Interessen.
  • Vertraulichkeit der Information. Aller innerhalb des Verbandes gewonnen Informationen sind von den Mitgliedern nach außen absolut vertraulich zu behandeln, sofern sie nicht ausdrücklich zur Veröffentlichung bestimmt sind. Dies gilt für Mails, Rundschreiben, Infos im Mitgliederbereich der Homepage usw.

 

Die Mitgliedsagenturen verpflichten sich zur Einhaltung dieser Qualitätsstandards.
Dies wird durch unser Gütesiegel bestätigt.

 

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